Abstract
Das am 9. Juni 2024 von den Stimmberechtigten unterstützte Stromgesetz erleichtert den Bau von Solar- und Windenergieanlagen – auch im Wald. Damit Anlagen im Einzelfall bewilligungsfähig sind, ist aber auch in Zukunft eine Abwägung zwischen den Interessen der Energieversorgung und den Interessen des Wald-, Natur- und Landschaftsschutzes erforderlich. Eine juristische Auslegeordnung.
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